2. Säule: Berufliche Vorsorge - ein Leben lang
Die Pensionskassen sind für unsere berufliche Vorsorge zuständig. Im Sinne von Vermögensgärtnern hegen und pflegen sie unser Erspartes der zweiten Säule, damit es uns nach unserem Ausstieg aus dem Berufsleben zur Verfügung steht.
Ihr Pensionskassengeld, das Sie ein ganzes Arbeitsleben lang ansparen, muss nicht erst als Rente bezogen werden. Sie können es sich vor der Pensionierung auch auszahlen lassen, zum Beispiel wenn sie ein Haus bauen, sich eine Wohnung kaufen oder wenn sie selber eine Firma gründen. Das Verpfänden Ihres Vorsorgegeldes ist ebenfalls möglich. Sollten Sie die Schweiz verlassen, können Sie die Austrittsleistungen mit Einschränkungen bar beziehen. Die Einschränkung bezieht sich auf den obligatorischen Teil, wenn Sie in den EU-/EFTA-Raum auswandern.
Pensionskassen verwalten aber nicht nur unser 2.-Säule-Geld und zahlen Renten an Pensionierte aus. Was viele nicht wissen: Sie werden auch dann aktiv, wenn Menschen harte Schicksalsschläge erleiden. Stirbt beispielsweise ein Familienvater, entrichten unsere Pensionskassen Witwen- und Waisenrenten an die Hinterbliebenen. Wenn eine allein erziehende Mutter einen Unfall hat und arbeitsunfähig wird, erhalten sie und ihre Kinder ebenfalls eine Rente. Geregelt wird die 2. Säule im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), wobei dieses lediglich ein Minimum regelt. Wichtig ist aber auch das individuelle Pensionskassenreglement. Dieses regelt alles, was nicht vom Gesetz vorbestimmt ist. Die Geschäftsführung Ihrer Pensionskasse orientiert Sie gerne darüber. Die Adresse finden Sie auf dem jährlich zugestellten Versicherungsausweis.
